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Gemeinde
Sträucher, Hecken und Bäume von Privatgrundstücken sollten nicht in die Gemeindestraße hineinragen, damit die Wege für alle sicher und übersichtlich bleiben.
Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass Pflanzen so gepflegt werden, dass sie den Verkehr nicht beeinträchtigen.
Ragen Zweige oder Äste in den öffentlichen Raum, ist es Aufgabe des Eigentümers, den Überhang zu entfernen.
04.08.2025